8 Things Jun.-Prof. de Wit Wants You To Know



1. Aufeinander aufbauende Kurse:

Logischerweise bauen die Sprachlevel aufeinander auf, da bedarf es keiner Erklärung. Doch auch die „inhaltlichen Kurse“ können nicht kreuz und quer belegt werden! Im Modulhandbuch in der Zeile „Teilnahmevoraussetzungen“ steht, welches Modul vollständig abgeschlossen sein muss, um Kurse des neuen Moduls belegen zu können. Spoiler: Alles baut auf allem auf. 

Modultabelle, hübsch eingefärbt für noch mehr Übersicht

Wenn du Vormoderne nicht abgeschlossen hast, kannst du im folgenden Semester weder Geschichte I noch Kultur Koreas belegen und so weiter und so fort. Für die Voraussetzungen für Korea gibt es eine Sonderregelung, siehe Punkt (2). 
In den seltensten Fällen lassen sich zur Teilnahme trotz nicht absolvierter Voraussetzungsmodule inoffizielle Übereinkünfte finden, langfristig sollte man an diesem sehr starren System etwas ändern, sodass man nicht ein Semester lang tatenlos rumsitzen muss, bis man den gefailten Kurs wiederholen und danach weiter machen kann.



2. Voraussetzungen für Korea:

Aktuell müssen alle Kurse des 1. und 2. Semester absolviert worden sein, um im 4. Semester das Auslandsjahr antreten zu können. Das bedeutet sowohl die Sprachkurse BA-01 und BA-02 als auch die inhaltlichen Kurse der Module BA-07 und BA-08. Siehe auch in der aktuellen Infobroschüre unter ‚2. Bewerbung 2.1 Voraussetzung‘. 
Diese Regelung wurde gefunden nachdem es lange Zeit Konflikte gab, da Nachschreibetermine von Klausuren des 3. Semesters wegen der Abreise nicht wahrgenommen werden konnten und die kurzfristige Stornierung des gesamten Auslandsaufenthaltes auf Grund von nicht bestandenen Kursen zu untragbaren Kosten und Verlusten geführt hatte.



3. Abbruch des Auslandsjahres:

Wer aus Gründen, die nicht physischer oder psychischer Gesundheit Art sind, das verbindliche Auslandsjahr an einer der koreanischen Austauschunis abbricht, muss die Gebühren der nicht angetretenen Sprachkurse selbst zahlen! Dabei handelt es sich um ca. 2.000€ – 3.000€, welche normalerweise das Bildungsministerium Baden-Württemberg zahlt – sofern der Kurs denn absolviert wird. Vor Beginn dieser zwei Semester muss jeder Student eine Bestätigung der Kenntnisnahme unterschreiben, lest diese also genau durch. Mit einem umfangreichen ärztlichen Attest drohen euch jedoch keine Kosten. Sprecht auf jeden Fall mit euren Vertrauenspersonen und Beratern, falls ihr euch in der misslichen Lage seht, abbrechen zu müssen.



4. BQ-Punkte müssen nichts mit Koreanistik zu tun haben:

Die 21 ECTS-Punkte, welche nach aktueller Studienordnung als Berufsqualifizierende Punkte aka. Schlüsselqualifikationen außerhalb des Haupt- und Nebenfaches erbracht werden sollen, können auf sehr unterschiedliche Weise gesammelt werden.
Das Studium Professionale bietet eine riesige Varietät an Kursen aus den verschiedenen Fachrichtungen an, teilweise wirst du überrascht sein, was man alles an einer Universität belegen kann! Informiert euch ausführlich und frühzeitig, viele der Kurse sind heiß begehrt und schnell ausgebucht. Mach dein Hobby zu Punkten!
Durch das TUCKU wird uns Koreanisten das Sammeln von 11 der 21 Punkte sehr erleichtert, z.B. kann man durch die Teilnahme an den TUCKU-Exkursionen während des Auslandsjahres 4 Punkte erhalten, weitere 4 für die TUCKU-Vorlesung an der KODAE (nur für Eingeschriebene) und 3 Punkte für das Mentoring von Germanistik-Studenten an der Austausch-Uni. 
10 Punkte sind für ein 210-stündiges Praktikum (6 Wochen Fulltime) erhältlich, dieses muss ebenfalls nicht in Verbindung mit Korea stehen – geschweige denn überhaupt geleistet werden!



5. Schein, shine, 샤인

Die Koreanistik ist nicht mit dem Campus System verbunden. Das heißt, dass die Originale der errungenen Scheine in Papierform im Sekretariat für jeden Studenten zur Abholung und Aufbewahrung in den eigenen Unterlagen zur Verfügung liegen. Kopien aller Scheine werden im Sekretariat behalten. Es empfiehlt sich, auch Kopien der in Korea erbrachten Scheine anzufertigen und abzugeben. Am Ende des Studiums muss man mit all seinen Original-Scheinen zu Prof. de Wit, der einen finalen Transkript von ihnen erstellt (nur Hauptfach und BQ, du brauchst einen separaten Transkript vom Nebenfach), mit welchem man wiederum beim Prüfungsamt vorstellig werden muss, um eeeeeeendlich sein Abschlussdiplom zu bekommen. 21. Jahrhundert, mmmmhm.



6. Bachelor-Arbeit-Timing

Die Anmeldung der Bachelor-Arbeit wird nicht strikt gehandhabt in der Koreanistik, es gibt keinen festen Zeitrahmen von etwa 4 oder 6 Wochen, in welchem man das Dokument nach offizieller Anmeldung der BA einreichen muss (vergewissert euch bei eurem jeweiligen Betreuer). Es gibt lediglich eine Deadline zu beachten, anhand welcher die Dozenten die Arbeiten rechtzeitig zum Studienabschluss korrigieren können. Diese sind der 1. September bzw. der 1. März.


7. Vertrauensperson der Koreanistik

Prof. de Wit trägt den Titel der Vertrauensperson des Instituts, das bedeutet, dass man jeder Zeit mit persönlichen Anliegen wie Gesundheit, Studium, Konflikte mit Dozenten oder Kommilitonen zu ihm kommen kann. Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht.  Es liegt ihm am Herzen, dass alle Studenten wissen, dass wir ihn konsultieren können! Kummerkasten de Wit :)


8. FAQ der Koreanistik-Homepage

Seit kurzem gibt es eine hilfreiche und vortrefflich strukturierte Seite auf der Institutshomepage, welche bei grundlegenden Fragen zum Studium, den Sprachkursen und dem Auslandsjahr weiterhilft.





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